Verwertung von Musik

Individuelle Verwertung
So nennt man alles, was an Einnahmen aus direkten Verträgen generiert wird. Mit CD’s/LP’s ist das einfach: Sie werden in Shops geliefert, verkauft und über die Händler abgerechnet. Komplizierter ist es digital. Ein Anbieter, zB Spotify lizensiert direkt beim Label (oder dem entsprechenden Rechteinhaber) das Recht, ein bestimmtes Werk im Repertoire zu führen. Das ist nicht immer einfach, und für bestimmte besonders aufwändige Fälle gibt es deshalb auch die Kollektive Verwertung.

Kollektive Verwertung
Die Kollektive Verwertung setzt dort an, wo es zu kompliziert oder zu aufwändig wäre, individuell zu verwerten. Wenn zB. das Radio einen Song spielen will (und damit ein sogenannter Nutzer wird), kann es ja schlecht für jeden Titel bei der entsprechenden Plattenfirma anfragen. Das Senderecht ist deshalb ein kollektives: Das gesamte bei der SUISA (oder einer internationalen Schwestergesellschaft) angemeldete Repertoire darf im Radio gespielt werden, muss aber der SUISA gemeldet werden und die Nutzung wird von ihr in Rechnung gestellt und dann an die betreffenden UrheberInnen weiterverteilt. Das hat auch für die Künstlerinnen gewichtige Vorteile, da viel Verwaltungsaufwand unter einem Dach zusammengeführt wird. Zudem darf man für Konzerte covern, was man will, die Veranstalter bezahlen die Urheberrechtsabgabe, reichen die Liste der gespielten Titel an die SUISA weiter und die SUISA bezahlt daraus die effektiven Songwriter.

(ACHTUNG: Für Aufnahmen braucht man eine weiterreichende Erlaubnis!)

(Quelle: Musikschaffende.ch)