InterpretenInnen sind in der Musik alle Musikschaffende, die einen instrumentalen oder stimmlichen Beitrag zur Aufnahme oder zur Aufführung leisten (für die im Falle einer Ausstrahlung auch Interpretenrechte geltend gemacht werden können).
Viele Interpreten sind nicht selber die Urheber ihrer Werke.
Während in der Schweiz für Urheberrechte bis zu 10% der Einnahmen eines Anlasses geltend gemacht werden können, gibt es für die Interpretenrechte ein „Dach“ von 3%, was immer wieder kritisiert wird. Als Grund wird angegeben, dass Interpreten ja auch eine Gage erhalten, während das für die UrheberInnen bei der Aufführung durch andere nicht der Fall ist.
Die Interpretenrechte sind Teil der sogenannten Leistungschutzrechte. Das ist ein weites, sehr komplexes Feld mit vielen Playern. Im Film veranschaulicht sich das am besten: Auch Kameraleute und der Rest der technischen Crew haben ein Anrecht auf Leistungsschutz. Die Filmautoren hingegen sind im Urheberrecht geschützt.
Für mehr Details zum Interpreten- und Leistungschutzrecht, siehe die Seite der Swissperform.
(Quelle: Musikschaffende.ch)