UrheberInnen in der Musik sind alle, die Texte oder Musik schreiben, egal ob ausgeschrieben oder per Audio-Demo, einfach die „Erfinder“. Das Urheberrecht schützt ihre Leistung, auch wenn sie die Songs nicht selber aufnehmen oder aufführen. Das Urheberrecht ist wie ein Eigentumsrecht. Das heisst: Grundsätzlich kann ein Urheber über jede Verwendung seines Werkes verfügen. Nur mit einer Lizenz (einem Vertrag) dürfen Werke weiterverwendet werden, insbesondere wenn die Verwendung gewinnbringend und/oder öffentlich ist.
Eine Einschränkung des Urheberrechts nennt man „Schranke“. Schranken werden dort eingesetzt, wo die absolute Durchsetzung des Urheberrechts nicht sinnvoll oder effizient möglich ist. Das Recht zur Privatkopie etwa ist eine Schranke. Gemäss internationalen Verträgen ist eine Schranke aber nur erlaubt, wenn die Urheber dafür „angemessen“ entschädigt werden. Deshalb braucht es zB. für die Erlaubnis der Privatkopie ein System wie die Leerträgervergütung.
Mehr Infos zum Urheberrecht gibt‘s bei der SUISA.
(Quelle: Musikschaffende.ch)